AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MERKUR IMMOBILIEN GMBH FÜR VERTRÄGE MIT KÄUFERN

1. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet, wobei wir auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig werden können.

2. Die Angaben und Auskünfte unserer Angebote beruhen auf Aussagen unserer
Auftraggeber. Irrtum, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso der Zwischenverkauf. Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen.

3. Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Eine unbefugte mündliche oder schriftliche Weitergabe an Dritte verpflichtet im Schadenfall zur Schadenersatzleistung in Höhe der genannten Maklerprovision. Überlassene Unterlagen sind bei Ablehnung des Objektes unaufgefordert zurückzugeben.

4. Sofern auf Grund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit die Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

5. Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn das nachgewiesene Objekt aus der Zwangsversteigerung erworben wird.

6. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und alle sich darauf beziehenden Nebenabreden. Bei Vertragsabschluß hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragsparteien bekannt zu geben.

7. Der Empfänger eines Angebotes, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, uns dies innerhalb einer Frist von 5 Tagen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zu Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.

8. Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 3,5% p.a. über dem Basiszinssatz fällig. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebots-Empfänger (unseren Kunden) ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden. Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.

9. Sofern nicht anders vereinbart gelten folgende Provisionssätze:

– bei An- und Verkauf von Haus und Grundbesitz sowie von Teileigentum, errechnet vom Gesamtkaufpreis und allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen jeweils vom Käufer und Verkäufer 3% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

– bei Anmietung von Wohnräumen 2 Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MWSt. vom
Mieter.

– bei Anmietung von Gewerberäumen oder –flächen bei einer Vertragszeit von bis zu 5 Jahren drei Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MWSt. Bei einer Vertragszeit von über 5 Jahren 3% der gesamten sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die gesamte Laufzeit zzgl. der gesetzlichen MWSt.

– bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten, berechnet vom auf die
gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins: vom Erbbauberechtigten und vom Grundstückseigentümer je 3% zzgl. der gesetzlichen MWSt.

10. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt uns insbesondere zum Ersatz unseres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis. Ein vertragswidriges Verhalten liegt u.a dann vor, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich mitteilt, dass der von ihm erteilte Auftrag gegenstandslos geworden ist.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An derStelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rastatt, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nichts anders vereinbart wurde.

Merkur Immobilien GmbH